Identifikation |
Signatur: | A 53, G Nr. 38 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Leonhard Breuning, Probst des Stifts St. Symonis et Judae zu Goslar (Kläger)
Die Gemeinde Harsleben (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Nach dem Tod des Pfarrers von Harsleben im Hochstift Halberstadt präsentierte der Probst aus Goslar einen neuen Kandidaten, da der Probst ein diesbezügliches Vorschlagsrecht hatte, das aber durch die Klosterauflösungen in diesem Territorium nicht mehr anerkannt wurde. Die Gemeinde Harsleben wählte einen anderen Kandidaten, der vom Hochstift Halberstadt bestätigt wurde. Da der Goslarer Probst auf seinem Vorschlag bestand, um alte Rechte wiederzuerlangen, wandte er sich an das Reichskammergericht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1590 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | G 2267 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639388 |
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