Identifikation |
Signatur: | A 53, D Nr. 36 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | verwitwete Burggräfin Juliane Mauritia von Dhona zur Dieckhorst (zu Müden, westl. Gifhorn) geb. von Donopp (Kläger)
Königlich preußische zur Grafschaft Mansfeld verordnete Räte (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Streitgegenstand sind das als untrennbar zu behandelnde Vorwerk Helbra im Amt Helfta bei Eisleben. Ursprünglich den Grafen von Mansfeld gehörend, kamen diese Güter über das Mansfelder Konkurs-Urteil von 1570 auf wiederverkäuflicher Basis an die Brüder Franz, Raben und Georg von Kerstenbruch. Da diese durch die Ereignisse des 30jährigen Krieges zahlungsunfähig wurden, wechselte der Besitz über den Obristen von Pfuhl und den Generalfeldmarschall von Flemming in den Besitz des Königs von Preußen. Dabei sollte aber bei jedem Wechsel den Erben der Kerstenbruch ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Als die Sache letztlich so verworren war, plädierte man in Magdeburg für eine gütliche Einigung, wobei die Erbin, Gräfin von Dhona, auf ihren Ansprüchen beharrend, an das Reichskammergericht appellierte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1570 - 1739 |
Umfang: | 14 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | D 1740 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631167 |
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