A 53, D Nr. 29 Gemeinde des Dorfes Dörna (Kläger) \ \ Bürgermeister und Rat der reichsfreien Stadt Mühlhausen (Beklagte), 1294-1764 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, D Nr. 29
Frühere Signaturen:A 53, C Nr. 29

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Gemeinde des Dorfes Dörna (Kläger)

Bürgermeister und Rat der reichsfreien Stadt Mühlhausen (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: mandati de non turbando in immemoriali possessione vel quasi juris pascendi et Steriorationis ovium sed cassando cum clausula

Auf Grund der kaiserlichen Festlegung von 1711 soll die Stadt Mühlhausen die Grenzen in Bezug auf Rekonstruktion der Rechte des Klosters Reifenstein im Gebiet der Dörfer Dörna und Hollenbach festlegen. Die Festlegung trennte einen Teil alter Rechte des Dorfes Dörna zugunsten von Mühlhausen ab. Besonders waren die Hut-, Trift- und Hürdenrechte des Dorfes begrenzt. Man argumentierte bei dieser Grenzziehung zwar mit den alten, archivierten Dokumenten, wobei sich aber durch eine Kommission herausstellte, dass mehrere noch vorhandene Grenzmarkierungen, von denen keiner mehr genau den ursprünglichen Zweck wusste, als ehemalige Markierungen in Frage kamen und somit die von Mühlhausen festgelegte Grenzziehung strittig war. Zur endgültigen Klärung und Wahrung ihrer Rechte wandte sich die Gemeinde Dörna an das Reichskammergericht.
Laufzeit/Datum (detailliert):1294 - 1764
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:D 1576
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631160
 
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