Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 94 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Dominicus und Christoff Bonnat, Bürger zu Mühlhausen (Kläger)
Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: executi mandati poenalis de non offendendo
1546 begann ein Streit zwischen Dominikus Bonnat und Sebastian Rodemann wegen Beleidigungen. Dieser Streit ging zu Gunsten Bonnats aus. Rodemann, danach Bürgermeister von Mühlhausen, intrigierte daraufhin gegen Bonnat beim Herzog Heinrich (d.J.) von Braunschweig-Lüneburg, als hätte Bonnat den Herzog selbst beleidigt. Dieser forderte eine Klärung der Sache. Als 1553 der Sohn des Herzogs, Philipp Magnus, mit Kriegsvolk auf dem Marsch nach Schweinfurt war, lagerte er bei Mühlhausen und erpreßte die Stadt mit Geiselnahme. Um die Geiseln zu retten, schrieb Dominicus Bonnat ein Geständnis im Sinne des Herzogs. Auf Grund dieses erpreßten Geständnisses wurden die Brüder Bonnat ohne Untersuchung und Gerichtsurteil in Mühlhausen in das Gefängnis geworfen und später der Stadt verwiesen. Von Salza (heute zu Nordhausen) aus wandten sie sich an das Reichskammergericht zu ihrer Rehabilitation. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1554 - 1560 |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 5240 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629559 |
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