A 53, B Nr. 114 Heyno von Brösicke, erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann zu Lehnin und Querfurt, Herr zu Löderburg (Kläger) \ \ Domkapitel des Erzstifts Magdeburg (Beklagte), 1528-1604 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 114

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Heyno von Brösicke, erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann zu Lehnin und Querfurt, Herr zu Löderburg (Kläger)

Domkapitel des Erzstifts Magdeburg (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: citationis et turbatas possessiones vel quasi die Trift, den Mühlenfahrweg über den Damm im Kirchenspiel Löderburg betreffend

In den Jahren vor 1528 bauten die Krachts, Herren auf Athensleben und Hilmar von Schlanewitz, Herr auf Löderburg, gemeinsam einen Damm (Fahrweg) zwischen Athensleben und Löderburg. Nach der Fertigstellung vereinbarten sie die gemeinsame Nutzung. 1583 kaufte Heyno von Brösicke den Hof zu Löderburg für 1.500 Taler mit allen Rechten. Soweit war alles in Ornung. Nun begann 1596 zunächst der Streit zwischen Albrecht Kracht und Heyno von Brösicke, weil der Kracht den Löderburgern verbot, ihr Korn in den Mühlen des von Brösicke mahlen zu lassen. Gleichzeitig errichtete er einige Häuser am genannten Damm und sperrte diesen für Brösicke und die Bauern aus Löderburg. Betroffen war davon aber auch Christoff von Arnim, Domherr des Erzstiftes Magdeburg. Auf Klage aller Betroffenen bei Joachim Friedrich, Markgrafen von Brandenburg als dem postulierten Administrator des Erzstiftes Magdeburg wurde durchgesetzt, dass die Häuser abgerissen wurden und der Damm, so wie es die alten Verträge vorsahen, benutzt werden konnte. Anfang 1601 verkaufte Albrecht Kracht sein Gut Athensleben über den Mittelsmann Dedicke von Möllendorf an das Domkapitel des Erzstifts Magdeburg. Das Domkapitel Magdeburg machte nun genau dasselbe wie Albrecht Kracht. Seine eigenen Urteile außer acht lassend, legte es ein Haus mit Grundstück quer über den Damm an, durchstach diesen für einen Bewässerungsgraben zu den Äckern, die aus den bisherigen Wiesen urbar gemacht wurden und auf denen Brösicke, die Bauern von Löderburg und auch Christoff von Arnim das Weiderecht hatten. Der Damm wurde für die Trift dadurch unbrauchbar. Brösicke ließ nach altem Recht sein Vieh weiter dort weiden. Im Gegenzug wurde zunächst sein Verwalter vom Amtmann zu Athensleben eingesperrt, aber mit Mordandrohung im Wiederhohlungsfall freigelassen. Im August 1601 ließ das Domkapitel durch etwa 200 Bewaffnete Vieh und Getreide auf dem Brösicke-Hof von Löderburg im Schätzwert von ca. 1.300 Taler beschlagnahmen. Danach wandte sich Heyno von Brösicke an das Reichskammergericht. 1604 erfolgte eine Einigung zwischen den Parteien.
Laufzeit/Datum (detailliert):1528 - 1604
Umfang:4 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 6027
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629558
 
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