A 53, B Nr. 102 Dietrich Bosse, Herr zu Frankleben (bei Merseburg), ab 1557 auch seine Brüder Franz und Balthasar, alle Herren zu Frankleben (Kläger) \ \ Moritz Bosse, Domherr zu Merseburg, ebenso die Brüder Albrecht und Carl Bosse, Herren zu Frankleben (Beklagte), 1496-1559 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 102

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Dietrich Bosse, Herr zu Frankleben (bei Merseburg), ab 1557 auch seine Brüder Franz und Balthasar, alle Herren zu Frankleben (Kläger)

Moritz Bosse, Domherr zu Merseburg, ebenso die Brüder Albrecht und Carl Bosse, Herren zu Frankleben (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der von den Vätern der Kläger begonnene Streit um Lehen, Lehenszinsen, Zehnten und Ländereien im "Rhönstedter Feld" wurde von den Söhnen vor dem Reichskammergericht fortgesetzt, nachdem in der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg für die hier Beklagten entschieden wurde bzw. ein Kompromißvorschlag angenommen werden sollte, bei dem sich die Kläger betrogen fühlten. Der Großvater der Kläger, Hans Bosse, brachte das umstrittene Gut 1496 als ewigen Wiederkauf von Bernhard (Vater und Sohn) von Nauendorf in den Bosse-Besitz. Nachdem 1510 noch präzisierende Regelungen zwischen Balthasar Bosse und Siegmund von Nauendorf getroffen wurden, gelang es Lipprecht Bosse, Vertrauter und Hofdiener des Bischofs Adolph von Merseburg, diese Güter in den Besitz seiner Linie der Bosse-Familie zu bringen. Damit begann der Rechtsstreit und endete 1557/58 mit dem Urteil des Reichskammergericht zugunsten der Kläger.
Laufzeit/Datum (detailliert):1510 - 1559
Umfang:9 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 5569
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629546
 
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