A 53, B Nr. 82 Bd. 3 Georg Bartholomäus Petri als Kurator der Witwe des kurbrandenburgischen Obristwachtmeisters Hans von Bodenhausen, Maria Juliana, geb. von Hagen, Herrin auf Stöckey (Beklagte) \ \ Bodo Heinrich, Otto Wilhelm, Caspar Heinrich und Johann Wilhelm von Mutzschefall, Söhne der verst[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 82 Bd. 3

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Georg Bartholomäus Petri als Kurator der Witwe des kurbrandenburgischen Obristwachtmeisters Hans von Bodenhausen, Maria Juliana, geb. von Hagen, Herrin auf Stöckey (Beklagte)

Bodo Heinrich, Otto Wilhelm, Caspar Heinrich und Johann Wilhelm von Mutzschefall, Söhne der verst. Brüder Caspar Heinrich und Heinrich von Mutzschefall, Herren zu Klettenberg und Groß Wechsungen (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der Obrist des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hans von Mutzschefall, borgte seinem Vetter, den Großeltern der Beklagten, "einige 1.000 Taler" auf das Dorf und Gut Stöckey, das aber als Lehen denen von Bodenhausen gehörte. 1632 klagte er dann auf die Immission in das genannte Gut. Bevor aber das gräfliche Hofgericht Hohnstein zu einem Urteil kam, ließ er durch seinen Rittmeister Kochen das Gut und Dorf mit einer Reiterkompanie besetzen und beschlagnahmen. Darauf klagten die Enteigneten vor der Kanzlei des Bistums Halberstadt bis 1639. 1640 verstarb der Obrist von Mutzschefall kinderlos und seine Vettern, die Väter der Beklagten, bemächtigten sich des Gutes und nutzten es bis zum Ende des 30jährigen Krieges. Die machtpolitischen Veränderungen in Deutschland, in deren Gefolge das Bistum Halberstadt in ein Fürstentum gewandelt und zu Kurbrandenburg kam, ließ die Mutzschefall den ehemalig Geschädigten vorschlagen, eine Rückgabe des Gutes mit Vergleich zu vollziehen. Hans von Bodenhausen akzeptierte diese Variante. De facto geschah aber bis 1660 nichts. Der der Familie von Bodenhausen zugefügte Schaden wurde auf ca. 30.000 Taler berechnet. Nun kam es zwar zur Rückgabe des Gutes und des Dorfes, aber die von Mutzschefall waren nicht bereit, den der Familie von Bodenhausen zugefügten Schaden zu ersetzen. Sie beriefen sich darauf, dass sie vom Vermögen des Verursachers Hans von Mutzschefall, nichts geerbt hätten. Dieser hätte als braunschweigischer Obrist für sein Regiment keinen Sold erhalten, weshalb der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel die eigenmächtige Aktion der Besetzung von Stöckey ausgleichend gedeckt hätte. Da sie nicht die Verursacher des Schadens waren, könne man sie auch nicht zur Verantwortung ziehen. Da nun von verschiedenen Schöppenstühlen und Juristenfakultäten unterschiedliche Gutachten vorlagen, mußte das Reichskammergericht die Sache entscheiden.
Laufzeit/Datum (detailliert):1632 - 1696

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 4825
 

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