A 53, B Nr. 57 Generalvikar Friedrich Wilhelm, Freiherr von Bicken, kurmainzischer Statthalter in Erfurt (Beklagte), 1734, dann dessen Erben \ \ Schey Schwab, Schutzjude in Mainz (Kläger), dessen Erben, seine Söhne Moses Schwab zu Mainz, Dr. Aaron Schwab in Fürth b. Nürnberg ( 1723/24), da[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 57

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Generalvikar Friedrich Wilhelm, Freiherr von Bicken, kurmainzischer Statthalter in Erfurt (Beklagte), 1734, dann dessen Erben

Schey Schwab, Schutzjude in Mainz (Kläger), dessen Erben, seine Söhne Moses Schwab zu Mainz, Dr. Aaron Schwab in Fürth b. Nürnberg ( 1723/24), dann dessen Söhne Gumpert Aaron Schwab und Mayer Aaron Schwab in Fürth, Schwiegersohn des Schey Schwab, Joseph Schmiel zu Bingen am Rhein
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der jüngere Bruder des Klägers, Johann Caspar, Freiherr von Bicken, Generalvikar des Erzstiftes Bamberg, borgte zwischen 1699 und 1705 beim Juden Schey Schwab in Mainz mehrmals hohe Geldbeträge. Inclusive erfolgter Rückzahlungen, betrug die Schuld zum Jahr 1721 10.089 Taler. Das Gericht der unmittelbaren reichsfreien Ritterschaft am Oberrhein zu Mainz sprach 1721 ein Urteil, das die Erben des Juden Schey Schwab in die Güter des verstorbenen Johann Caspar von Bicken einzuweisen seien. Obwohl dieses Urteil die Rechte der Frauen der von Bickenschen Familie und andere internen Probleme berücksichtigte, klagte der ältere Bruder am Reichskammergericht. Nach seinem Tod führten die Erben den Prozess weiter. Darüber geben diese Akten aber keine weiteren Auskünfte mehr.
Laufzeit/Datum (detailliert):1687 - 1789
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 4109
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2621833
 
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