A 18, IV Nr. 24 Reskript, dass keine Cameral und Unterbedienten, ingleichen keine Forstbedienten und diejenigen, welche königliche oder städtische Forsten unter ihre Aufsicht haben, weder selbst, noch durch die Ihrigen direkten noch indirekten Holzhandel treiben oder daran teilnehmen sollen, 1763-

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Identifikation

Signatur:A 18, IV Nr. 24

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Reskript, dass keine Cameral und Unterbedienten, ingleichen keine Forstbedienten und diejenigen, welche königliche oder städtische Forsten unter ihre Aufsicht haben, weder selbst, noch durch die Ihrigen direkten noch indirekten Holzhandel treiben oder daran teilnehmen sollen
Laufzeit/Datum (detailliert):1763 - 1764
 

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