A 18, II Nr. 86 Allerhöchste Verordnung, dass niemand, er sei was er wolle, aus seinem Eigentum unter keinerlei Vorwand gesetzt, auch gegen eine verjährte und rechtmäßige Possession im Mindesten etwas unternommen werden soll, keine Angabe (Akte)

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Identifikation

Signatur:A 18, II Nr. 86

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Allerhöchste Verordnung, dass niemand, er sei was er wolle, aus seinem Eigentum unter keinerlei Vorwand gesetzt, auch gegen eine verjährte und rechtmäßige Possession im Mindesten etwas unternommen werden soll
Laufzeit/Datum (detailliert):k.A.
 

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