A 18, I Nr. 140 Allergnädigster Befehl, dass die Departementsräte weder bei Revidierung der Ämteranschläge noch sonst bei keiner anderen Gelegenheit jemanden in der Possession der zu seinem Haus oder Gut nutzenden Pertinenzien schikanieren oder stören soll, keine Angabe (Akte)

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Identifikation

Signatur:A 18, I Nr. 140

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Allergnädigster Befehl, dass die Departementsräte weder bei Revidierung der Ämteranschläge noch sonst bei keiner anderen Gelegenheit jemanden in der Possession der zu seinem Haus oder Gut nutzenden Pertinenzien schikanieren oder stören soll
Laufzeit/Datum (detailliert):k.A.
 

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