A 13a, XXIV Nr. 20 Erlaubnis zum Dekanatbau, die erforderlichen Gesimssteine aus Blankenburg kommen lassen zu dürfen (Nota: zu einem neuen Kuriebau werden niemals mehr als 1000 Taler ohne Abzug bewilligt, die bewilligten Baukosten aber werden den Erben von dem Sukzessore in die Kurie, deducta Quar

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Identifikation

Signatur:A 13a, XXIV Nr. 20

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Erlaubnis zum Dekanatbau, die erforderlichen Gesimssteine aus Blankenburg kommen lassen zu dürfen (Nota: zu einem neuen Kuriebau werden niemals mehr als 1000 Taler ohne Abzug bewilligt, die bewilligten Baukosten aber werden den Erben von dem Sukzessore in die Kurie, deducta Quarta, vergütet)
Laufzeit/Datum (detailliert):1754
 

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