A 13a, IV Nr. 5 Verkauf der Domkapitularischen Badestube in anno 1695 ungleichen, den von dem Bader Deubert nachgesuchten Konsens zum Verkauf derselben. Von dieser Badestube müssen jährlich 4 Reichstaler an das Bauamt und bei Veränderungsfällen in der herrschenden oder dienenden Hand 8 Reichstaler

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Identifikation

Signatur:A 13a, IV Nr. 5

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Verkauf der Domkapitularischen Badestube in anno 1695 ungleichen, den von dem Bader Deubert nachgesuchten Konsens zum Verkauf derselben. Von dieser Badestube müssen jährlich 4 Reichstaler an das Bauamt und bei Veränderungsfällen in der herrschenden oder dienenden Hand 8 Reichstaler entrichtet werden; der Bader ist ferner schuldig, den Steinweg vor der Baderei, soweit die Hälfte des Steinwegs geht, auf seine Kosten in guten Stand zu erhalten, bei Ausbringung der Holtemme 20 Pferde-Karren ausbringen zu lassen, und beim Verkauf dem Domkapitel, zur Ausübung des Näherrechts, davon Anzeige zu machen
Enthält/ Darin:Enthält u.a.: Nota Acta des Domkapitularischen Bauregisters, die Feuersozietät betreffend.
Laufzeit/Datum (detailliert):k.A.
 

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