A 17 III, Nr. 613 Dass von Stund an der jetzige freie Kornhandel von der Hand gänzlich eingestellt und außer der bereits verbotenen Ausfuhr an Roggen, Gerste und Hafer auch die bisher nachgelassene Ausfuhr des Weizens, der Erbsen und des Malzes sofort eingestellt und bis auf weitere Ordre nicht me

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 613
Frühere Signaturen:IV. Abschnitt, Repertorium 7, Nr. 313

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Dass von Stund an der jetzige freie Kornhandel von der Hand gänzlich eingestellt und außer der bereits verbotenen Ausfuhr an Roggen, Gerste und Hafer auch die bisher nachgelassene Ausfuhr des Weizens, der Erbsen und des Malzes sofort eingestellt und bis auf weitere Ordre nicht mehr gestattet werden soll; imgleichen dass von der Hand das Branntweinbrennen aus Roggen gänzlich verboten und bloß von Weizen Branntwein zu brennen erlaubt sein soll
Laufzeit/Datum (detailliert):1789
 

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