A 17 III, Nr. 610 Dass von nun an bis auf weitere Ordre die Ausfuhr des Getreides aller Arten zu Wasser und zu Lande anders nicht statthaben soll als dass für jeden Scheffel des auszuführenden Getreides außer den bisherigen Abgaben ein Ausgangsimpost von 4 gute Groschen pro Scheffel, welcher zur H

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 610
Frühere Signaturen:IV. Abschnitt, Repertorium 7, Nr. 308a

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Dass von nun an bis auf weitere Ordre die Ausfuhr des Getreides aller Arten zu Wasser und zu Lande anders nicht statthaben soll als dass für jeden Scheffel des auszuführenden Getreides außer den bisherigen Abgaben ein Ausgangsimpost von 4 gute Groschen pro Scheffel, welcher zur Hauptmagazinkasse berechnet werden soll entrichtet wird
Laufzeit/Datum (detailliert):1788
 

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