A 17 III, Nr. 604 Die verbotene Einbringung des auswärtigen Mehls, Brotes, Zwiebacks und Kuchenwerks in die Städte hiesigen Fürstentums, besonders die gänzliche Abmahlung des Gerstenmehls in den städtischen Mühlen. - 2. Die Einbringung der Gerstenmehls zum Verkauf und. - 3. Gutachten der Land- und

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 604
Frühere Signaturen:IV. Abschnitt, Repertorium 7, Nr. 234

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die verbotene Einbringung des auswärtigen Mehls, Brotes, Zwiebacks und Kuchenwerks in die Städte hiesigen Fürstentums, besonders die gänzliche Abmahlung des Gerstenmehls in den städtischen Mühlen. - 2. Die Einbringung der Gerstenmehls zum Verkauf und. - 3. Gutachten der Land- und Stadtphysici auch Commiss. Coci in Ansehung der Bestandteile des hiesigen Gerstens und wie solcher auf den Gesundheitszustand wirke
Laufzeit/Datum (detailliert):1773 - 1775
 

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