A 17 III, Nr. 580 Dass nach dem emanierten Edikt den nicht privilegierten Marktschreiern, Komödianten, Gauklern, Puppenspielern und Seiltänzern etc. das Ausstehen [so!] nicht gestattet werden soll; ingleichen dass weder auf den Universitäten noch in deren Nachbarschaft Schauspiele aufgeführt werde

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 580
Frühere Signaturen:IV. Abschnitt, Repertorium 3, Nr. 1b

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Dass nach dem emanierten Edikt den nicht privilegierten Marktschreiern, Komödianten, Gauklern, Puppenspielern und Seiltänzern etc. das Ausstehen [so!] nicht gestattet werden soll; ingleichen dass weder auf den Universitäten noch in deren Nachbarschaft Schauspiele aufgeführt werden sollen; item dass kein Kunst-, Schau- und Schattenspieler etc. auf die vidimierten Abschriften ihrer Privilegien spielen, sondern jedesmal selbst gegenwärtig sein und die original Konzessiones produzieren solle.
Laufzeit/Datum (detailliert):1724
 

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