A 17 III, Nr. 447 Der allerhöchst selbst gefasste Entschluss, dass die bisherige Kriegs- und Domänenkammerdeputation zu Ellrich ganz aufgehoben und diese Provinz der hiesigen werde untergeben, selbige aber sei wiederum zu einer Kriegs- und Domänenkammer wie sie vorhin gewesen unter einem eigenen P

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 447
Frühere Signaturen:III. Abschnitt, Repertorium 1, Nr. 97

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Der allerhöchst selbst gefasste Entschluss, dass die bisherige Kriegs- und Domänenkammerdeputation zu Ellrich ganz aufgehoben und diese Provinz der hiesigen werde untergeben, selbige aber sei wiederum zu einer Kriegs- und Domänenkammer wie sie vorhin gewesen unter einem eigenen Präsidenten erhoben werden soll, Introduzierung der bei ersterer angestellt gewesenen Herrn Räten, Sekretarien und übrigen Kanzleibedienten und Verweisung derselben auf die vorhin bereits geleistete Eidespflicht
Laufzeit/Datum (detailliert):1787
 

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