A 17 III, Nr. 15 Normal- und Regulativreskript, dass bei Kollateralerbschaften und bei Alienationsfällen von den Untertanen der vereinigten Provinzen ebenfalls derjenige an Kollateralgelde und pro Tabella alienationis zu nehmen sei, was die diesseitigen Untertanen in dergleichen Fällen alldort erl

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Identifikation

Signatur:A 17 III, Nr. 15
Frühere Signaturen:II. Abschnitt, Repertorium 1, Nr. 64

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Normal- und Regulativreskript, dass bei Kollateralerbschaften und bei Alienationsfällen von den Untertanen der vereinigten Provinzen ebenfalls derjenige an Kollateralgelde und pro Tabella alienationis zu nehmen sei, was die diesseitigen Untertanen in dergleichen Fällen alldort erlegen müssen
Laufzeit/Datum (detailliert):1770 - 1787
 

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