Identifikation |
Signatur: | U 5, XII Nr. 42 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | (Bischof Johann von Halberstadt) |
Inhalt: | Bischof Johann bestätigt auf Bitten des Domkapitels dessen Beschluß, daß sämmtliche Prälaten, Domherren und Vikare unter ihren Testamentarien mindestens einen Domherrn und einen Vikar haben sollen, die persönlich anwesend sind, die die Testamente zu vollziehen und über die Vollziehung und das Inventar dem Domkapitel und keinem andern binnen einem Monat, sobald sie aufgefordert werden, Rechenschaft zu legen haben, gemäß den päpstlichen Verordnungen: widrigenfalls über die Hinterlassenschaft auf Halberstädter Gebiet vom Domkapitel zu milden Zwecken verfügt werden soll, als wenn die Verstorbenen intestati wären. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1433 Okt 5 |
Beglaubigungen: | Siegel |
Sprache: | lat. |
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Publikationen/Reproduktionen |
Edition/Regest: | UB Halberstadt Hochstift 3523 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2124165 |
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