Identifikation |
Signatur: | Z 203 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Forstrevierverwaltung Möst |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1822 - 1823) 1848 - 1867 |
Laufmeter: | 0.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2007 |
Registraturbildner: | Das Forstrevier Möst gehörte zu den anhaltischen Gütern im Ausland (Preußen) und war bis 1848 dem Oberforstamt Dessau unterstellt gewesen. Die Revolution von 1848 brachte eine neue Verfassung hervor, die in § 69 die Bildung eines Herzoglichen Familien-Fideikommisses für die Verwaltung der herzoglichen Privatgüter festschrieb. Während die inländischen Privatgüter des Herzogs erst durch die Domanialauseinandersetzung (1871) festzulegen waren, zählten die im Ausland gelegenen Güter komplett zum herzoglichen Privatbesitz. Da sich die Umsetzung der Verfassungsforderung einige Zeit hinzog, oblag die Verwaltung dieser Güter vorläufig weiter bei den staatlichen Behörden. So unterstand ab 1848 das Forstrevier Möst der Forst- und Jagdabteilung der Regierung Dessau, bevor es nach 1863 in die Zuständigkeit des Herzoglichen Familien-Fideikommisses überging. Nach der Domanialauseinandersetzung im Jahre 1871 wurden für die Verwaltung der herzoglichen Güter neue Hofbehörden gebildet. Seitdem unterstand das Rittergut Möst (später Priorau-Schierau-Möst) der Hof-Domänenkammer, die 1879 in der Hofkammer aufging. Bei der Neueinteilung der Forstämter im Januar 1946 wurden die Kleinwälder der Enklave Schierau-Priorau-Möst dem Forstamt Haideburg zugeschlagen. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193225 |
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