A 47 I Preußische Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt. Akten betr. das Eichsfeld, Mühlhausen und Nordhausen, 1315-1816 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 47 I
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Preußische Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt. Akten betr. das Eichsfeld, Mühlhausen und Nordhausen
Laufzeit/Datum (detailliert):(1315) 1605 - 1816
Laufmeter:28.40
Findhilfsmittel:Findbuch von 2005/06 (online recherchierbar)
Registraturbildner:König Friedrich Wilhelm III. von Preußen nahm 1802 das gesamte Eichsfeld für Preußen in Besitz. Die damit einhergehende neue Organisation der Verwaltungs- und Finanzbehörden für das Eichsfeld, Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen knüpfte nicht unmittelbar an die bisherigen Regierungen oder Kammern in Heiligenstadt und Erfurt an. Als nämlich alle Gerichtsfunktionen der bisherigen Behörden am 1. Juni 1803 an die preußische Regierung Heiligenstadt übergingen, wurden die Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten zunächst von den bisherigen Organisationskommissionen in Heiligenstadt und Erfurt übernommen, die jetzt den Namen "Polizei- und Finanzkommission" erhielten. Am 1. November 1803 wurden beide als Eichsfeld-Erfurtische Kriegs- und Domänenkammer in Heiligenstadt vereinigt.

Von den bisherigen preußischen Kriegs- und Domänenkammern unterschied sich die neue Behörde sehr wesentlich. Die Kammerjustiz war nämlich an die neue Regierung übergegangen, während die bisher von der Regierung ressortierenden Landeshoheitssachen (Grenz-, Huldigungs-, Inkolat-, Auswanderungs-, Abschoß- und Abfahrtssachen) sowie die Kirchen- und Schulsachen der Kammer zufielen. Auch das Akzise- und Zollwesen und die Steuer- und Domänensachen gingen an die Kammer über. So war nicht nur eine klare Trennung von Verwaltung, Finanzen und Justiz erreicht, sondern auch die Stände aus ihrem bisherigen Einflussbereich ausgeschieden. Den Ständen ließ man nur unwesentliche Rechte wie das Vorschlagsrecht für die Landräte.

Besondere Schwierigkeiten machte die Organisation des Kirchen- und Schulwesens. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche blieben überwiegend beim geistlichen Kommissariat in Heiligenstadt, ohne das die Fragen der Zuständigkeit des bisherigen Erzbischofs von Mainz als Diözesanbischof geklärt werden konnten. Für die evangelischen Kirchenangelegenheiten wurde der Kammer der neu ernannte Generalsuperintendent in Heiligenstadt zugeordnet. Aber die älteren Konsistorialbehörden in Erfurt, Blankenhain, Mühlhausen und Nordhausen wurden als Mediatbehörden beibehalten.

Besondere Rücksicht wurde wegen der ungeklärten, von Sachsen-Weimar-Eisenach auch weiter beanspruchten Landeshoheit in der Herrschaft Blankenhain (Untergleichen) genommen. Man behielt hier die bisherige Kammer als eine Art Mediatbehörde bei.

Ursprünglich war übrigens auch die Unterstellung des preußischen Anteils der Grafschaft Hohenstein, der von der Kriegs- und Domänenkammer Halberstadt ressortierte, unter die Heiligenstädter Kammer vorgesehen, doch ist dies später nicht durchgeführt worden.

Die preußische Kriegs- und Domänenkammer in Heiligenstadt bestand bis zum Beginn des Jahres 1808, als die westphälische Verwaltungsorganisation in Kraft trat. Daher beziehen sich die Überlieferungen dieses Bestandes überwiegend auf die Jahre zwischen 1802 und 1808.
Bestandsinformationen:Die neu errichtete Kriegs- und Domänenkammer Heiligenstadt übernahm zunächst die Akten der bisherigen Behörden und teilweise auch die der aufgehobenen Stifter und Klöster. Diese Bestände waren zum großen Teil in höchst mangelhafter Ordnung, z. T. handelte es sich um ungeheftete Akten ohne genaue Aktentitel. Die Wieder- bzw. Neuordnung dieser Fonds war noch nicht abgeschlossen, als die westphälische Präfektur des Harzdepartements 1808 für die Akten zuständig wurde. Die Weiterordnung wurde damals eingestellt. Eine große Verwirrung trat ein, in deren Folge umfangreiche Vernichtungen vorgenommen wurden.

Die Gliederung der eigentlichen Kammerregistratur wurde 1803 von der Generalorganisationskommission vorgeschrieben. Nach der Aufhebung der Kammer übernahm die Präfektur des Harzdepartements auch den größeren Teil dieser Akten. Der auf das Erfurter Gebiet und Blankenhain bezügliche Teil wurde jedoch an die neu gebildete Kammer in Erfurt abgegeben, da diese Gebiete nicht unter westphälische, sondern direkt unter französische Verwaltung gestellt wurden. In Erfurt ordnete man diese Archivalien als Vorakten der 1808 neu errichteten kaiserlich-französischen Kammer zu.

Nach 1816 wurden sowohl die in Heiligenstadt verbliebenen als auch die nach Erfurt überführten Akten der preußischen Kriegs- und Domänenkammer Heiligenstadt an das Regierungsarchiv Erfurt abgeliefert. Auf Grund der bestehenden Ordnung behielt man hier die Aufteilung des Bestandes in zwei Teile bei.

Bei der Übernahme der Akten durch das Landeshauptarchiv im Jahre 1901 wurde die bisherige Ordnung gleichfalls belassen und aus beiden Teilen die Bestände Rep. A 47 I und Rep. A 47 II gebildet. Aus Letzterem wurden die Akten der französischen Kammer ausgesondert und in den Bestand B 37 eingegliedert.

In den Jahren 2004 und 2005 wurde das vorhandene, durch die häufige Benutzung stark beschädigte Archivfindbuch retrokonvertiert. Aus der so entstandenen Datenbank wurde eine neues Findbuch unter Hinzufügung der Behörden- und Bestandsgeschichte erstellt. Eine inhaltliche Korrektur oder Überarbeitung geschah dabei nicht.

Im November 2013 erfolgte die Migration der Access-Datenbank in das vorhandene Archivinformationssystem.
Zusatzinformationen:Hinweise auf Literatur:

Bäsecke, Hermann: Die Einrichtung der preußischen Herrschaft auf dem Eichsfelde 1802 bis 1806, Göttingen 1905.
Overmann, Alfred: Die ersten Jahre der preußischen Herrschaft in Erfurt 1802-1806, Erfurt 1902.

Frühere Bezeichung des Bestandes: Rep. A 47 I.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
A 38 Kurmainzische Lehnskanzlei zu Mainz, 1453-1795 (Bestand)

siehe auch:
A 43 I Kurmainzische Regierung zu Erfurt, 1282-1850 (Bestand)

siehe auch:
A 44 Kurmainzische Kammer zu Erfurt, 1281-1826 (Bestand)

siehe auch:
A 46 Erfurter Klöster, 1244-1819 (Bestand)

siehe auch:
A 37a Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz. Akten betr. das Eichsfeld, 1055-1804 (Bestand)

siehe auch:
A 37b I Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch andere Zentral-, Mittel- und Unterbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, Grafschaft Gleichen und Herrschaft Kranichfeld, 1202-1817 (Bestand)

siehe auch:
A 39a Kurmainzische Hofkammer zu Mainz. Akten betr. das Eichsfeld, 1487-1829 (Bestand)

siehe auch:
A 39b Kurmainzische Hofkammer zu Mainz. Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, 1480-1803 (Bestand)

siehe auch:
A 41 Kurmainzische Kammer (Landschreiberei) zu Heiligenstadt, 1685-1803 (Bestand)

siehe auch:
A 37b II Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch andere Zentral-, Mittel- und Unterbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt (Nachtrag), 1294-1779 (Bestand)

siehe auch:
A 37b III Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch sonstige Mainzer Zentralbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt (Nachtrag), 1289-1796 (Bestand)

siehe auch:
A 37b IV Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch sonstige Mainzer Zentralbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, 1418-1803 (Bestand)

siehe auch:
A 37b V Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch sonstige Mainzer Zentralbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt (Nachtrag), 1460-1799 (ca.) (Bestand)

siehe auch:
A 43 II Kurmainzische Regierung zu Erfurt. Akten über die Ämter, 1522-1799 (Bestand)

siehe auch:
A 43 III Kurmainzische Regierung zu Erfurt. Protokolle, 1667-1803 (Bestand)

siehe auch:
A 43 IV Kurmainzische Regierung zu Erfurt. Vizedomamt, Kommissionen, Varia, 1654-1802 (Bestand)

siehe auch:
A 43 V Kurmainzische Regierung zu Erfurt. Varia, 1283-1803 (Bestand)

siehe auch:
A 47 II Preußische Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt. Akten betr. das Erfurter Gebiet und die Herrschaft Blankenhain, 1494-1852 (Bestand)

siehe auch:
A 45 Universität Erfurt, 1448-1820 (Bestand)

siehe auch:
01.08.07. Französische Verwaltung von Erfurt (Tektonikgruppe (Endstufe))

siehe auch (GR):
B 36a Akzise- und Zolldeputation Heiligenstadt, 1806-1809 (Bestand)

siehe auch (GR):
Dd 10 Amt Gispersleben, 1564-1817 (Bestand)

siehe auch (GR):
Dd 4 Amt Bischofstein-Greifenstein, 1668-1817 (Bestand)

siehe auch (GR):
Dd 11 Amt Gleichenstein, 1613-1809 (Bestand)

siehe auch (GR):
H 2 Herrschaftsarchiv Bodenstein, 1337-1953 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 36 Geheime Kanzlei (Kabinett) zu Mainz. Akten betr. Erfurt und das Eichsfeld, 1668-1792 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 40 I Kurmainzische Regierung zu Heiligenstadt (mit Vorbehörden), 1488-1837 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 40 II Kurmainzische Regierung zu Heiligenstadt. Protokolle, Kommissionen, 1580-1803 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 40 III Kurmainzisches Oberlandgericht zu Heiligenstadt, 1657-1820 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 42 Klöster auf dem Eichsfeld, 1282-1817 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 47 III Lutherisches Konsistorium zu Heiligenstadt, 1673-1817 (Bestand)
 

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