A 47 II Preußische Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt. Akten betr. das Erfurter Gebiet und die Herrschaft Blankenhain, 1494-1852 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 47 II
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Preußische Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt. Akten betr. das Erfurter Gebiet und die Herrschaft Blankenhain
Laufzeit/Datum (detailliert):(1494) 1655 - 1852
Findbuch (PDF):siehe unten unter »Dateien«
Laufmeter:14.55
Findhilfsmittel:Findbuch 19. Jh., Überarbeitung 2011 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Die neue Organisation der Verwaltungs- und Finanzbehörden für das Eichsfeld, Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen knüpfte nicht unmittelbar an die bisherigen Regierungen und Kammern in Heiligenstadt und Erfurt an. Als nämlich alle Gerichtsfunktionen der bisherigen Behörden am 1. Juni 1803 an die preußische Regierung Heiligenstadt übergingen, wurden die Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten zunächst von den bisherigen Organisationskommissionen in Heiligenstadt und Erfurt übernommen, die jetzt den Namen "Polizei- und Finanzkommission" erhielten. Am 1. November 1803 wurden beide als Eichsfeld-Erfurtische Kriegs- und Domänenkammer in Heiligenstadt vereinigt.

Von den bisherigen preußischen Kriegs- und Domänenkammern unterschied sich die neue Behörde sehr wesentlich. Die Kammerjustiz war an die neue Regierung übergegangen, während die bisher von der Regierung ressortierenden Landeshoheitssachen (Grenz-, Huldigungs-, Inkolat-, Auswanderungs-, Abschoss- und Abfahrtssachen) und die Kirchen- und Schulsachen der Kammer zufielen. Auch das Akzise- und Zollwesen und die Steuer- und Domänensachen gingen an die Kammer über. So war nicht nur eine klare Trennung von Verwaltung, Finanzen und Justiz erreicht, sondern auch die Stände aus ihrem bisherigen Einflussbereich ausgeschieden. Den Ständen ließ man nur unwesentliche Rechte wie das Vorschlagsrecht für die Landräte.

Besondere Schwierigkeit machte die Organisation des Kirchen- und Schulwesens. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche blieben überwiegend bei dem geistlichen Kommissariat in Heiligenstadt, ohne das die Frage der Zuständigkeit des bisherigen Erzbischofs von Mainz als Diözesanbischof geklärt werden konnte. Für die evangelischen Kirchenangelegenheiten wurde der Kammer der neu ernannte Generalsuperintendent in Heiligenstadt zugeordnet. Die älteren Konsistorialbehörden in Erfurt, Blankenhain, Mühlhausen und Nordhausen wurden als Mediatbehörden beibehalten.

Rücksicht wurde wegen der ungeklärten, von Sachsen-Weimar auch weiter beanspruchten Landeshoheit in der Herrschaft Blankenhain (Untergleichen) genommen. Man behielt hier die bisherige Kammer als eine Art Mediatbehörde bei. Ursprünglich war übrigens auch die Unterstellung des preußischen Anteils der Grafschaft Hohenstein, der von der Kriegs- und Domänenkammer Halberstadt ressortierte, unter die Heiligenstädter Kammer vorgesehen, doch ist diese später nicht durchgeführt worden.

Die Kammer in Heiligenstadt bestand bis zum Beginn des Jahres 1808, als die westphälische Verwaltungsorganisation in Wirksamkeit trat.
Bestandsinformationen:Die neu errichtete Kriegs- und Domänenkammer Heiligenstadt übernahm zunächst die Akten der bisherigen Behörden und teilweise auch die der aufgehobenen Stifter und Klöster. Diese Bestände waren zum größten Teil in höchst mangelhafter Ordnung, z. T. handelte es sich um ungeheftete Akten ohne genauere Aktentitel. Die Wieder- bzw. Neuordnung dieser Fonds war noch nicht abgeschlossen, als die westphälische Präfektur des Harzdepartements 1808 für die Akten zuständig wurde. Die Weiterordnung wurde damals eingestellt. Eine große Verwirrung trat ein, in deren Folge umfangreiche Vernichtungen vorgenommen wurden.

Die Gliederung der eigentlichen Kammerregistratur wurde 1803 von der Generalorganisationskommission vorgeschrieben. Nach der Aufhebung der Kammer übernahm die Präfektur des Harzdepartements auch den größeren Teil dieser Akten. Der auf das Erfurter Gebiet und Blankenhain bezügliche Teil wurde jedoch an die neugebildete Kammer in Erfurt abgegeben, da dieses Gebiet nicht unter westphälische, sondern direkt unter französische Verwaltung gestellt wurde.

In Erfurt ordnete man diese Archivalien als Vorakten mit bei den Akten der 1808 neu errichteten kaiserlich französischen Kammer ein. Nach 1816 wurden sowohl die in Heiligenstadt verbliebenen als auch die nach Erfurt überführten Akten der preußischen Kriegs- und Domänenkammer Heiligenstadt an das Regierungsarchiv Erfurt abgeliefert.

Auf Grund der bestehenden Ordnung behielt man hier die Aufteilung des Bestandes in zwei Teile bei (Rep. I, 5, 6, 7). Bei der Übernahme der Akten durch das Landeshauptarchiv im Jahre 1901 wurde die bisherige Ordnung gleichfalls belassen und aus den beiden Teilen die heutigen Bestände A 47 I und A 47 II gebildet. Aus der letzteren wurden die Akten der französischen Kammer ausgesondert und in den Bestand B 37 eingegliedert.

Das im 19. Jh. im Regierungsarchiv Erfurt angelegte Findbuch wurde 2006/11 retrokonvertiert und geringfügig überarbeitet.
Zusatzinformationen:Literatur: H. Bäsecke, Die Einrichtung der preußischen Herrschaft auf dem Eichsfelde 1802 bis 1806. Diss. phil. Göttingen 1905. - A. Overmann, Die ersten Jahre der preußischen Herrschaft in Erfurt 1802-1806, Erfurt 1902.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
A 44 Kurmainzische Kammer zu Erfurt, 1281-1826 (Bestand)

siehe auch:
A 46 Erfurter Klöster, 1244-1819 (Bestand)

siehe auch (GR):
B 36a Akzise- und Zolldeputation Heiligenstadt, 1806-1809 (Bestand)

siehe auch (GR):
Dd 10 Amt Gispersleben, 1564-1817 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 43 I Kurmainzische Regierung zu Erfurt, 1282-1850 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 36 Geheime Kanzlei (Kabinett) zu Mainz. Akten betr. Erfurt und das Eichsfeld, 1668-1792 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 37b IV Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch sonstige Mainzer Zentralbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, 1418-1803 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 45 Universität Erfurt, 1448-1820 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 47 I Preußische Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt. Akten betr. das Eichsfeld, Mühlhausen und Nordhausen, 1315-1816 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 39b Kurmainzische Hofkammer zu Mainz. Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, 1480-1803 (Bestand)
 

Files

Files:
  • A_47_II--Findbuch.pdf
 

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