Z 4 IV, 297b Nr. 69 Resolution der fürstlichen Räte Inhalts, deren es bei vorigen den 21. Aug. ihnen erteilten Bescheide verbleiben solle; so sie aber außer Radegast sonst anhalt. Lehenstücke haben und die Originallehensbriefe produzieren würden, sollte gehörgie Belehnung als dann erfolgen, 1604.[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 297b Nr. 69

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Resolution der fürstlichen Räte Inhalts, deren es bei vorigen den 21. Aug. ihnen erteilten Bescheide verbleiben solle; so sie aber außer Radegast sonst anhalt. Lehenstücke haben und die Originallehensbriefe produzieren würden, sollte gehörgie Belehnung als dann erfolgen
Laufzeit/Datum (detailliert):14. November 1604
 

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