Z 4 IV, 276b Nr. 31 Marcus, Johann und Otto, Gebrüder, der Keller, und Otto wegen Ihres Bruders Heinrich Keller als eines gevollmächtigen ihrem Bruder Friedrich Keller gegebene versiegelte Vollmacht von ihrentwegen etliche im Fürstentum Anhalt zu Dessau belegene Lehengüter; damit hierbevor vor un[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 276b Nr. 31

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Marcus, Johann und Otto, Gebrüder, der Keller, und Otto wegen Ihres Bruders Heinrich Keller als eines gevollmächtigen ihrem Bruder Friedrich Keller gegebene versiegelte Vollmacht von ihrentwegen etliche im Fürstentum Anhalt zu Dessau belegene Lehengüter; damit hierbevor vor undenklichen Jahren ihre Voreltern von den hochlöblichen Fürsten zu Anhalt aus sonderlichen Gnaden gnädig belehnet sie auch nach ihres Vaters, Marcus Keller, Absterben, als rechte und nächste Lehnserben von Herrn Hans Georg, Fürst zu Anhalt mit derselben Lehengüter gnädig wieder belehnet worden, auf die bei ihrer fürstlichen Gnaden erhaltene gnädige Zulassung, weil sie um in dem Erzstift Bremen und etwann weit abgefassten einen anderen jedoch der in ihrer fürstlichen Gnaden Lande gesessen, damit dieselbe friedlich weiter zu verkaufen.
Laufzeit/Datum (detailliert):Keding zu Asel, den 29. Juni 1607
 

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