Z 87, CXXV Nr. 33 Gerichtsordnung des Amtes Plötzigk, so zu allen Gerichtstagen den Amtsuntertanen mit allem Fleiß zur Verhütung allerlei Unrats und Zwietracht vorgelassen wird, danach sich ein jeder Untertan soll zu achten haben, keine Angabe (Akte)[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 87, CXXV Nr. 33

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Gerichtsordnung des Amtes Plötzigk, so zu allen Gerichtstagen den Amtsuntertanen mit allem Fleiß zur Verhütung allerlei Unrats und Zwietracht vorgelassen wird, danach sich ein jeder Untertan soll zu achten haben
Laufzeit/Datum (detailliert):keine Angabe
 

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