Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 247b Nr. 4 (fehlt) |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Vertrag zwischen Hans von Wulfen nachgelassenen Witwen und Christop Hoym wegen der Leibzucht aus dem Gute Radegast, demnach durch Hans und Jost, Gebrüder von Wulfen tödlichen Abgang das Lehen und Rittergut Radegast Herrn Joachim Ernst, Fürst zu Anhalt als dem Lehensherrn und Landesfürsten eröffnet und heimgefallen, welches ihre fürstlichen Gnaden ferner deroselben Kämmerern und Rate Christoph von Hoym aus Gnaden geeignet und geliehen, Hans von Wulfen nachgelassener Witwe aber solche Lehen- und Rittergut ehe sie ihres darauf haftenden Leibgedinges auch anderer weiblichen Gerechtigkeit und Anforderung vergnüget oder gnügsam versichert, keinesweges abtreten und räumen wollen. Als haben Johann von Cositz, Domprobst zu Merseburg und Balthasar von Schlieben ihre fürstlichen Gnaden Räte und Diener und hierzu deputierte und verordnete Commissarien gedachte Witwe mit Einwilligung ihrer fürstlichen Gnaden kriegischen Vormundes, sowohl dem von Hoym mit ihrer allerseits vor ihr Wartunge vergleichen, das der von Hoym zugesagt, ihr auf Ostern des Jahres 1587 1000 Taler und 1000 Goldgulden ohne Verzinsung zu erlegen und dann jährlich für ihre Leibzucht und gegen Vermächtnis 260 Taler, ein Wispel Roggen, ein Wispel Weizen, ein Wispel Gerste und ein Wispel Hafer, Quedlinburgisch Maß für jedes und alles gegen Vermächtnis auf Michaelis des Jahres 1587 anzufahen ihn gegen Quedlinburg ohne allen ihren Unkosten und Gefahr zu vergnügen, sie auch inmittelst und ehe sie das Lehen räumet, 1000 Taler und 1000 Goldgulden durch annehmliche Bürgen der Leibzinse aber mit fürstlichen Konsens auf das Gut Radegast genugsam versichern, mit fernern Anfang die unbewegliche Erbgüter , welche nach Hans Heinrich, Hans von Wulfen und obemelten Witwen Wohn Weilandt auf sie als die Mutter verfället, als das Gut zu Zerbitz den Vorrat im Felde und auf dem Hof und letzlichen Hans von Wulfen nachgelassener jährlicher erster und anderer Ehe Alimenta, Unterhalt und Ausstattung belangendt. Diesen Vertrag haben die verordnete Commisarien Benebest den Parteien als benebst den Parteien als Hans von Wulfen nachgelassene Witwe und ihren erbetenen Freunden und Brüdern Heinrich von der Lucho des Stifts Halberstadt Hauptmann und dann Christoph von Hoym unter Schreiben und besiegelt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Radegast, den 13. Juli 1586 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=944592 |
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