Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 234b Nr. 4 (fehlt) |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Herrn Joachim Ernsts, Fürst zu Anhalt, Lehenbrief, deren Marxen und Joachim den Köhlern, Gebrüder und dann ihren Vettern ihres Bruders Sohne, Franz Köhler, und ihren männlichen Leibeslehenserben zu gesamter Hand über nachgeschriebene Güter gegeben, als nämlich eine Breite Ackers halt dreizehn Stücken auf der wendischen Breite gelegen, zwischen den Graben und des jungen Lorentz von Bergen Acker scheidet ein Graserein und gehen die Stücken an einem Ende an die Specknige, am andern Orte aber nach dem mosigkauschen Überwege und ist vermahlet; mehr eine Sandtbreite, hinter St. Georgen und eine Breite, das Peterbreichen genannt, ist hierbevor Heide gewesen, itzo aber zu Acker gemacht und vermahlet; item fünf Stücken Gras zu Delnau mit samt den Holze so droben wächset, und gehen die Stücke oben von der Landwehre an bis hinunter über den Graben, so unten durch die Stücke des Wassers halben gemacht sind, in die Lache, wie solches auch auf neue in die alte Mahleiche, so an der Lache stehet, mit eingehauenen Kreutzen vermahlet worden, von welchen fünf Stücken die Levinin allhier zu Dessau hierbevor zwei gehabt und ihren Vater bei seinen Leben verlediget und auf ein gefallen; item mehr zwei Hufen Landes in der Herrschaft Möckern zu Dalchau auf Dalchauer Marke gelegen, Zinsen alle bei der jährlich auf Martini einen Wispel Hafer welche der Herrschaft von Georg von Bendeleben frei verlediget und heimgefallen und von ihrer fürstlichen Gnaden Vorfahren löblicher Gedächtnis ihrem Vater Anfälle verschrieben, gewesen item etliche Pacht in und aus ihrer fürstlichen Gnaden Straguth, nämlich zehn Scheffel Roggen und an statt anderthalb Scheffel erben drei Scheffel Gerste, fünf neue Groschen und ein Rauchhuhn bei Georg Steffen und sechzehn Scheffel Roggen bei Matthias Schönefeldt oder wer ihre Häuser und Höfe, Äcker und andere Güter würde besitzen diese obbeschriebene Güter alle in gesamter Hand den obgenannten Marxen und Joachim, Gebrüder, desgleichen Franz Köhler ihrem Vetter, Hans Söhne und ihren männlichen Leibeslehenserben zu rechten männlichen Lehen geliehen, zu aller maßen ihr Vater und Großvater Wendling Köhler Weiland solche Güter von ihrer fürstlichen Gnaden Herrn Vater, Vetter und Brüdern hochlöblichen seligen Gedächtnis zu Lehen gehabt und gebraucht, doch ihre fürstlichen Gnaden und männiglich an seinem rechten und Gerechtigkeiten unschädlich auch das Allwege sie oder wer es ihretwegen gebraucht, das Brachfeld auf obberührten Breiten halten wann ihre fürstlichen Gnaden Acker des Orts brach lieget, damit die Trift nicht verenget werde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Dessau, Dienstag nach Allerheiligen den 04. November 1578 |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=922687 |
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