Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 229 Nr. 22 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Anderweitige Vergleichung zwischen Herrn Joachim Ernst, Fürst zu Anhalt und des Hans Georg von Traupitz zu Regersdorf, salzburgischen auch fürstlich anhaltischen Rat und Vizthum auf Leibnitz seines Guts Lübstorf halben, dass ihre fürstlichen Gnaden, weil er auf die durch die römisch kaiserliche Majestät und das Haus Österreich beschehene Vorbitte bei derselben erlangten Bewilligung, bis nach hero keinen Kaufmann bekommen ferner gnädiglichen willigen mit den 80000 Taler Anstand zu geben, bis obberührt Lehengut bei seinen, des von Traupitz leben möchte durch ihn oder ihre fürstlichen Gnaden selbst verkauft werden, dann da der von Traupitz diesen Kauf selbst nicht erlebet, soll es nach seinen Fall damit, als mit Lehengüter üblich gehalten werden, sonderlich haben ihre fürstlichen Gnaden auch gewilligt, seinen hintrlagenen Schwestern auf diesen Fall, wann ihr Bruder verstürbe, ehe das Gut verkauft und also in seine fürstlichen Gnaden Hände kommen würde, jedweder 1000 Taler, daraus von ihrer Forderung zu entrichten, darauf auch der von Traupitz ihre fürstlichen Gnaden das Lehengut wirklich eingeräumt, das dieselbe solches mittlerweile verpachten und da ein Kaufmann könne verkaufen möchten, jedoch das solche Pachtgeld dem von Traupitz jährlich auf seine Unkosten zugesendet und wann es verkauft würde, über die 8000 Taler der Rest ihm möge gefolget werden |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Zerbst, den 02. April 1577 |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=912319 |
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