Z 4 IV, 197 Nr. 18 Wolf Schillings zu Kleckewitz, Wolf Schlegels zu Trebbichau, Christoph und Hans, Gevettern Zanthier zum Saltzfurth gesessen, als selbschuldiger und sachwaldiger Bürger gegen die Herrschaft Anhalt für ihren Schwater Caspar von Repichau zu Altjeßnitz als derselbe, nach dem Herr Jo[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 197 Nr. 18

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Wolf Schillings zu Kleckewitz, Wolf Schlegels zu Trebbichau, Christoph und Hans, Gevettern Zanthier zum Saltzfurth gesessen, als selbschuldiger und sachwaldiger Bürger gegen die Herrschaft Anhalt für ihren Schwater Caspar von Repichau zu Altjeßnitz als derselbe, nach dem Herr Johannes, Herr Georg, Thumprobst zu Magdeburg und Meißen und Herrn Joachim, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt in den vorgestandenen Kriegesläuften anno 1547 zur Errettung Land und Leute, eine gemeine Landsteuer auf ihre fürstlichen Gnaden Untertanen, die Geistlichen, den Adel, die Bürgerschaft und Landschaft durchaus auf die Güter, so in der Herrschaft gelegen geschlagen, also das ein jeder von Adel von 100 Gulden Wertgut anderthalben Taler zu entrichten, zugelegt worden, solcher von wegen Königendorfer Marke in der Herrschaft Anhalt gelegen, geforderter Steuer darum das ihme solches von des Kurfürsten zu Sachsen, Räten verboten sein solle, zu geben sich geweigert, dadurch Fürst Joachim zu Anhalt von sich und wegen seine fürstlichen Gnaden Herrn Brüder Fürst Johann und Fürst Georg verursacht, Caspar von Repchau etlich abgehauen Holz auf Königendorfer Marke verkümmern und verkreuzigen zu lassen, aber aufgetane untertänige Ansuchung bei ihrer fürstlichen Gnaden den Kummer zu eröffnen und dagegen Angenommenes erbieten, wenn der Handel von königendorfer Marke der steuerhalben zwischen den Kurfürsten zu Sachsen und der Herrschaft Anhalt auf dem Wege vergleichen, dass er davon der Herrschaftsteuer sich ihre fürstlichen Gnaden mit vieren von Adel, dass solche Steuer als dann gewisslich und unverzüglich erlegt werden solle, genugsam zu verbürgen, ihre fürstlichen Gnaden darauf den Kummer öffnen lassen
Laufzeit/Datum (detailliert):1547 - 1550
 

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