Z 18, C 9n II Nr. 32 Die den einheimischen und auswärtigen Getreidehändlern fernerhin verstattete Einschiffung auswärtigen Getreides unter der Bedingung, dass sie von jeder in Großwirschleben oder an einem anderen Landungsplatz des Herzogtums eingeschifften Quantität Getreide den 11. Wispel Rogge[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 18, C 9n II Nr. 32
Filmsignatur:1052

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die den einheimischen und auswärtigen Getreidehändlern fernerhin verstattete Einschiffung auswärtigen Getreides unter der Bedingung, dass sie von jeder in Großwirschleben oder an einem anderen Landungsplatz des Herzogtums eingeschifften Quantität Getreide den 11. Wispel Roggen oder reine Gerste auf dem dazu bestimmten Magazin zu Bernburg bis zum 1. September 1805 deponieren sollen und was deshalb ergangen
Laufzeit/Datum (detailliert):1808

Kontext

Registratur-Signatur:I P 4, 16
 

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