Z 18, C 9i Nr. 19 Die höchsten Verordnungen: a. dass die Kaufleute, Kramer und Höker die Waren, weil die Akzise abgeschafft, nicht so teuer mehr verkaufen sollen, 1754, b. dass die Kramer und übrigen Handelsleute die Waren aus der Fürstlichen Wollfabrik in Bernburg bei Strafe der Konfiskation neh[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 18, C 9i Nr. 19
Filmsignatur:1011

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die höchsten Verordnungen: a. dass die Kaufleute, Kramer und Höker die Waren, weil die Akzise abgeschafft, nicht so teuer mehr verkaufen sollen, 1754, b. dass die Kramer und übrigen Handelsleute die Waren aus der Fürstlichen Wollfabrik in Bernburg bei Strafe der Konfiskation nehmen sollen, 1757 und c. wegen des verbotenen auswärtigen Eisenhandels und dass solches im Inland erkauft werden solle und was deshalb ergangen
Laufzeit/Datum (detailliert):1754 - 1757

Kontext

Registratur-Signatur:I B 308
 

URL for this unit of description

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