Z 18, C 9a Nr. 69 Die Verordnungen 1. das keinem Schornsteinfegergesellen ohne Beisein des Meisters oder ohne ein gültiges Attest das Kehren ferner gestattet sein solle; 2. die untersagte Admission (Zulassung) der sogenannten Topfbinder und 3. die Nichtduldung der Kesselflicker und was deshalb erg[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 18, C 9a Nr. 69
Filmsignatur:943

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die Verordnungen 1. das keinem Schornsteinfegergesellen ohne Beisein des Meisters oder ohne ein gültiges Attest das Kehren ferner gestattet sein solle; 2. die untersagte Admission (Zulassung) der sogenannten Topfbinder und 3. die Nichtduldung der Kesselflicker und was deshalb ergangen
Laufzeit/Datum (detailliert):1782 - 1818

Kontext

Registratur-Signatur:I V und U 398
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=465420
 
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