Z 18, C 5h Nr. 8 (fehlt) Die Fürstlichen Verfügungen, dass hinfüro kein Fürstlicher Administrator oder Kassenbeamter irgend Jemand ohne bare Bezahlung oder auf Kredit, Waren oder Produkte verabfolgen lassen solle oder wenn dies schlechterdings sich nicht vermeiden lassen solle, sofort davon Anzeig[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 18, C 5h Nr. 8 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die Fürstlichen Verfügungen, dass hinfüro kein Fürstlicher Administrator oder Kassenbeamter irgend Jemand ohne bare Bezahlung oder auf Kredit, Waren oder Produkte verabfolgen lassen solle oder wenn dies schlechterdings sich nicht vermeiden lassen solle, sofort davon Anzeige zu machen sei, desgleichen das kein Pachtkontrakt ohne eidliche Verzichtung der Ehefrau des Pächters abgeschlossen werden solle, 1773 und wegen der Priorität der herrschaftlichen und fiskalischen Forderungen, 1774
Laufzeit/Datum (detailliert):1773 - 1774
 

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