H 294, Nr. 87, Dokument Nr. 4 Kurfürst Johann Georg I. versichert, dass die auf dem Landtag von 1622 beschlossene noch sechs Jahre erforderliche Abgabe einer Land- und Tranksteuer zur Tilgung der Schuldenlast dient und keine weiteren neuen Steuern ohne Zustimmung der Landschaft erhoben werden, 162[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:H 294, Nr. 87, Dokument Nr. 4

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kurfürst Johann Georg I. versichert, dass die auf dem Landtag von 1622 beschlossene noch sechs Jahre erforderliche Abgabe einer Land- und Tranksteuer zur Tilgung der Schuldenlast dient und keine weiteren neuen Steuern ohne Zustimmung der Landschaft erhoben werden
Laufzeit/Datum (detailliert):1628 März 13
 

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