D 52, D V Anhang Nr. 84 Klage von Hans Meyer zu Ottenhausen gegen Hans Herrlingk wegen ungerechtfertigter Verprüglung seines siebenjährigen Sohnes, weil er Bohnen abgepflückt haben soll, und dessen Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld und einer Geldstrafe von drei Gulden, die auf Antrag um[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:D 52, D V Anhang Nr. 84

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Klage von Hans Meyer zu Ottenhausen gegen Hans Herrlingk wegen ungerechtfertigter Verprüglung seines siebenjährigen Sohnes, weil er Bohnen abgepflückt haben soll, und dessen Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld und einer Geldstrafe von drei Gulden, die auf Antrag um einen Gulden reduziert wurde
Laufzeit/Datum (detailliert):Aug. 1670 - Febr. 1671
Umfang:3 Bl.

Kontext

Provenienzstelle:Patrimonialgericht Ottenhausen
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3083479
 
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