A 11b, Nr. 1326 Anfertigung eines Holzeisens in dem Grüneberger Forst. Ebenso getroffene Anordnung, dass alles Holz im Beisein des Beamten angewiesen und angeschlagen, auch die Forstgelder nicht vom Forstbedienten, sondern vom Beamten eingehoben werden sollen, 1738 (Akte)

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Identifikation

Signatur:A 11b, Nr. 1326

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anfertigung eines Holzeisens in dem Grüneberger Forst. Ebenso getroffene Anordnung, dass alles Holz im Beisein des Beamten angewiesen und angeschlagen, auch die Forstgelder nicht vom Forstbedienten, sondern vom Beamten eingehoben werden sollen
Laufzeit/Datum (detailliert):1738
 

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