Identifikation |
Signatur: | U 13, II 3 Nr. 24 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | (August, Kurfürst von Sachsen) |
Inhalt: | Kurfürst Augusts von Sachsen Verschreibung - nachdem das Peterskloster vor Merseburg vormals mit kaiserlichem Konsens der bischöflichen Tafel zu Merseburg inkorporiert, die Haushaltung und Schule daselbst aber dem Prior Andreas Monhaupt vom Bischofe übertragen, vom Prior jedoch beide zum Nachteil des Stifts verwaltet und endlich nunmehr das Kloster von gedachtem Prior dem Kurfürsten gänzlich übergeben worden - für den gedachten Prior und die sonstigen Konventualen, dass ihm ein bestimmter Unterhalt teils an Geld teils an Naturalien lebenslänglich gereicht werde unter der Bedingung, von der Möncherei und den Religionsmissbräuchen gänzlich abzustehen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1562 Jan. 26 |
Ort: | Torgau |
Überlieferungsform: | Abschr. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2443951 |
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