E 24, Nr. 14 Anweisung des kurmainzischen Statthalters und Oberkammerdirektors zu Erfurt, den im Quartier stehenden Soldaten nur die notdürftige Kost und Futter für die Pferde zu reichen, ihnen aber keinesfalls Geld zu geben oder sie blind zu bezahlen [Druckschrift], 1689.11.26-1689.12.06 (Akte)

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Identifikation

Signatur:E 24, Nr. 14

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anweisung des kurmainzischen Statthalters und Oberkammerdirektors zu Erfurt, den im Quartier stehenden Soldaten nur die notdürftige Kost und Futter für die Pferde zu reichen, ihnen aber keinesfalls Geld zu geben oder sie blind zu bezahlen [Druckschrift]
Laufzeit/Datum (detailliert):26. Nov./5. Dez. 1689

Kontext

Provenienzstelle:Gemeinde Großvargula
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2361281
 
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