A 31a, Nr. 456 Rechtssache Magister Paul Schreiners, Pfarrherr und Superintendent zu Eckartsberge, wegen geschehener Entsetzung von der Superintendentur zu Barby und abgeforderte Kirchenrechnung von weltlichen Kommissarien, als auch unterschiedlicher angeführter Beschwerden seines Weibes halber vo[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 31a, Nr. 456

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Rechtssache Magister Paul Schreiners, Pfarrherr und Superintendent zu Eckartsberge, wegen geschehener Entsetzung von der Superintendentur zu Barby und abgeforderte Kirchenrechnung von weltlichen Kommissarien, als auch unterschiedlicher angeführter Beschwerden seines Weibes halber von Herzog Heinrich zu Sachsen als Grafen zu Barby eingewandte Appellation
Enthält/ Darin:Enthält u.a.: Behauptung des Herzogs Heinrich, dass ihm als einen Reichsstand Exemtio fori (Befreiung vom Gerichtszwang) zustehe. - Gegenbehauptung des kurfürstlichen Hofgerichts zu Wittenberg, dass die Inhaber der Grafschaft Barby als kurfürstliche Lehnleute und bloße Schriftsassen vor dem Hofgericht stehen müssen. - Beziehung des Herzogs auf den Passauer Vertrag. - Drohung des Herzogs, die Grafschaft eher an Kurbrandenburg zu verkaufen, als vor dem Hofgericht sich zu stellen. - Kontumazial-Urteil des Hofgerichts, nach welchem der Herzog wegen dreimaligen Ungehorsams 90 Goldgulden bezahlen soll. - Anordnung des sächsischen Kurfürsten zur Einsendung der Akte und Vorbehalt der Entscheidung.
Laufzeit/Datum (detailliert):1683 - 1696
 

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