Identifikation |
Signatur: | L 133 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
Benutzbarkeit: | eingeschränkt benutzbar |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das der Schutzfrist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf ausschließlich bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Informationszugang gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Finanzamt Eisleben |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1990 - 2015 |
Laufmeter: | 0.30 |
Findhilfsmittel: | nur online recherchierbar. |
Registraturbildner: | Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Den Finanzämtern obliegen insbesondere die Festsetzung und Erhebung der Steuern nach dem Einkommen, dem Ertrag und dem Umsatz. Sie sind nach § 17 FVG nicht zuständig für bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist. Am 01.01.2010 wurde das Finanzamt Sangershausen mit dem Finanzamt Eisleben zusammengelegt. Durch die Fusion ist das Finanzamt Eisleben für die Gemeinde Sangerhausen im Kreis Mansfeld-Südharz zuständig. Die Zuständigkeiten wurden nicht vollständig übernommen. Für die Gemeinden Barnstädt, Farnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf, Obhausen, Querfurt, Schraplau, Steigra ist seit dem 01.01.2010 das Finanzamt Halle-Süd zuständig. |
Bestandsinformationen: | Inhalt: Organisationsunterlagen.- Unterlagen des Finanzamtsvorstehers zum Aufbau des Finanzamtes nach 1990. |
Zusatzinformationen: | Die Überlieferung der Finanzämter wird seit 2010 mit einem Archivierungsmodell gesteuert. In der Regel werden die Steuerfälle mit den höchsten Einkommen- bzw. Körperschaftsteueraufkommen, Umsätzen und steuerlichen Gewinnen sowie typische Betriebe, Aktiengesellschaften und Persönlichkeiten, die nachhaltig öffentlich hervorgetreten sind, überliefert. Außerdem sind Unterlagen zur Geschichte des Finanzwesens, der Finanzbehörde, der Wirtschaft und bedeutender Institutionen, hervorragender Persönlichkeiten und Personengruppen des öffentlichen Lebens sowie bedeutender Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine als archivwürdig bewertet worden, soweit sie in den Finanzämtern vorkommen. Bei besonderen Fällen wie nationalsozialistisches und kommunistisches Unrecht und Wiedergutmachung oder Angelegenheiten, die öffentliches Aufsehen erregt haben oder zu parlamentarischen Erörterungen Anlass gaben, kommt ebenfalls eine Archivwürdigkeit in Frage. |
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Related units of description |
Related units of description: | L 15, Nr. 1115 Geschäftsverteilungsplan Finanzamt Eisleben, 1995.01.01-1998.01.01 (Akte)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2107714 |
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