H 78, A I Nr. 58 Die von dem Grafen Gotthelf Adolph von Hoym für Herrn Doktor August Lorenz Rivinus ausgestellte Generalvollmacht, die ursprünglich nur während der Auslandsreise des Grafen gelten sollte, wird bis auf weiteres für die Wahrnehmung aller gerichtlichen Angelegenheiten des Grafen verlä[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:H 78, A I Nr. 58

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die von dem Grafen Gotthelf Adolph von Hoym für Herrn Doktor August Lorenz Rivinus ausgestellte Generalvollmacht, die ursprünglich nur während der Auslandsreise des Grafen gelten sollte, wird bis auf weiteres für die Wahrnehmung aller gerichtlichen Angelegenheiten des Grafen verlängert
Laufzeit/Datum (detailliert):1760
 

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