A 37b I, II XV Nr. 201d Differenzen zwischen Kurmainz und der Stadt Erfurt insbesondere wegen der jährlichen Vierherrenwahl, welche der Rat daselbst wider die Rezesse von 1650 und 1655 vorgenommen hat, und wegen des Kirchengebets in den lutherischen Kirchen, auch die Restitution der beiden suspend[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 37b I, II XV Nr. 201d

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Differenzen zwischen Kurmainz und der Stadt Erfurt insbesondere wegen der jährlichen Vierherrenwahl, welche der Rat daselbst wider die Rezesse von 1650 und 1655 vorgenommen hat, und wegen des Kirchengebets in den lutherischen Kirchen, auch die Restitution der beiden suspendierten Ratsmitglieder Hallenhorst und Kniphoff, Abtretung des alten und Einführung des neuen Rats, Kassation des zwischen ihnen aufgerichteten Einigungs-Rezesses, Extradition der ihrem Syndikus übergebenen Schadloshaltung, Inquisition über die Kontravenienten und deren Bestrafung sowie Verkündigung der Reichsacht durch einen Reichsherold und dessen Schicksale dabei (Bd. 4)
Laufzeit/Datum (detailliert):1663 - 1664

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