A 37b I, II VI Nr. 37 Verordnung des Stadtrats zu Erfurt, dass nach Herabsetzung der geringhaltigen Münzsorten auf ihren wahren Wert die Einwohner auch ihre Forderungen im Handel und Gewerbe danach einrichten sollen, nebst einer Regierungstaxe der gewöhnlichsten Bedürfnisse, 1763 (Akte)[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 37b I, II VI Nr. 37

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Verordnung des Stadtrats zu Erfurt, dass nach Herabsetzung der geringhaltigen Münzsorten auf ihren wahren Wert die Einwohner auch ihre Forderungen im Handel und Gewerbe danach einrichten sollen, nebst einer Regierungstaxe der gewöhnlichsten Bedürfnisse
Laufzeit/Datum (detailliert):1763

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