Identifikation |
Signatur: | E 145 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Karl Friedrich Ferdinand Sintenis |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1820 - 1870 |
Laufmeter: | 0.90 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Am 25.06.1804 wurde Karl Friedrich Ferdinand Sintenis als Sohn des Advokaten und späteren Oberbürgermeisters Dr. Johann Carl Heinrich Sintenis in Zerbst geboren. Nach bestandenem Abitur studierte er an den Universitäten Leipzig und Jena Rechts- und Staatswissenschaften und promovierte 1825 zum Doctor juris. Er kehrte nach Zerbst zurück und nahm eine Stelle als Regierungsadvokat an. Neben seiner beruflichen Tätigkeit beschäftigte er sich mit Studien zum römischen und gemeinen Zivilrecht und trat auf diesem Gebiet mit einer Reihe von Publikationen hervor, die seinen Ruf als bedeutender deutscher Rechtsgelehrter begründeten. Am 31.05.1828 heiratete er Jenny Hausmann (1807-1874), eine Tochter des Zerbster Schuldirektors Carl Friedrich Hausmann. Auf Initiative von Sintenis wurde das lateinische Gesetzbuch "Corpus juris civilis" in die deutsche Sprache übertragen. 1834 war Sintenis als Advokat am Oberappellationsgericht Zerbst angenommen worden. Nach der Veröffentlichung seines "Handbuchs des gemeinen Pfandrechts" 1836 erhielt er einen Ruf als ordentlicher Professor der Rechte an die Universität Gießen. Ostern 1841 trat Sintenis eine ihm angebotene Stelle in der Landesregierung Dessau an. Von 1844 bis 1851 publizierte er sein bedeutendstes Werk: "Das praktische gemeine Zivilrecht". 1847 wurde Sintenis in das Köthener Landesdirektionskollegium berufen und 1848 zum Vorsitzenden des dortigen Oberlandesgerichts ernannt. Auf Grund der Proteste gegen seine Berufung trat er dieses Amt nicht an und schied auch als Landesdirektionskollegiumsmitglied aus. Ende Mai 1848 wurde Sintenis Mitglied des in Dessau errichteten Oberlandesgerichts. Im Folgejahr 1849 wurde Sintenis in den anhaltischen Landtag und 1850 zum anhaltischen Abgeordneten des Erfurter Unionsparlaments gewählt. Bis 1859 war er an der Ausarbeitung des "Bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Sachsen" beteiligt. 1862 wurde Sintenis Mitglied des Staatsministeriums in Dessau und 1863 zum Vorsitzenden des für das vereinigte Herzogtum Anhalt neu gebildeten Staatsministeriums bestimmt. Er war für das Ressort der auswärtigen Angelegenheiten, die Justiz-, Konsistorial- und General-Kommissions-Sachen zuständig. Auf eigenen Wunsch wurde er am 03.04.1868 aus gesundheitlichen Gründen aus dem Staatsdienst entlassen und verstarb am 02.08.1868 in Dessau. |
Bestandsinformationen: | Der vorliegende Teilnachlass war ursprünglich dem Pertinenzbestand "Z 44 Abteilung Dessau" als Klassifikationsgruppe A 20 zugeordnet worden und wurde später separiert. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=196182 |
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