Z 15, Nr. 734 Reichstagsrelationen (Beilagen), 1751 (Akte)[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 15, Nr. 734

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Reichstagsrelationen (Beilagen)
Enthält/ Darin:Darin: Wahrer und ohnbeweglich Vester Grund Des Simultanei Dem Anti-Simultaneo entgegen gestellet : So Ursprung des Simultanei genannt, In Anno 1720. Quorundam Legatorum August. Confes. addictorum Præscitu zum erstenmahl Und in Anno 1750. Als Dessen Bewandnuß zum zweytenmahl in publico erschienen ist, o.O. 1751.- Eigentliche Vorstellung, daß denen von den höchsten Reichs-Gerichten zu dem comitialiter versammleten Reich genommenen recursibus der Effectus suspensivus in denen reichsgerichtlichen ergangenen Urtheilen und Aussprüchen jedermalen curante deliberatione und biß zur Formirung eines Reichs-Gutachtens ad Imperatorem Augustissimum anhänge, Leipzig 1751.- Ohnumstößliche Erläuterung der Notæ, Wie sie in dem jüngst-ausgegangenen Hoch-Fürstlich-Brandenburgischen Geschichts-mäßigen Beytrag Zu der im Jahr 1748. vorläuffig mitgetheilten Nachricht von der wahren Beschaffenheit des Ausschreib-Amts in dem Fränckischen Reichs-Crayß, und der darzu erforderlichen Direction bey denen Ausschreib-amtlichen Verrichtungen und Geschäfften, Ansbach 1751.- Kurtze Theses und Auszüge aus denen vorläuffigen Gegen-Beweiß-Gründen und der Kurtzen Abfertigung, Welche dem jüngsthin zum Vorschein gekommenen Kurtzen Begriff entgegen gesetzet worden, nebst deren Beweiß und Widerlegung der Fuldaischen Schein-Gründe, Wodurch nochmahls dargethan wird, daß so wohl der löbl. Fränckische Creyß, als das Chur- und Fürstl. Hauß Sachsen, qua Inhabere der Graffschafft Henneberg ... behaupten, daß das uralte Fränckische Amt Fischberg ursprünglich zu der gefürsteten Graffschafft Henneberg und dem Fränckischen Creyse gehöret, o.O. 1751.- Historisch- und rechtlicher Beweis, in Possessorio & Petitorio, daß die Reichs-freye Herrschafft Homburg an der Marck kein Zugehör der Reichs-Graffschafft Sayn, mithin auch kein Chur-Pfälzisches Lehen, sondern eine Reichs-freye allodiale Herrschafft, folglich der darüber zwischen denen Herrn Grafen zu Sayn und Wittgenstein enstandene Streit für den Chur-Pfälzischen Lehen-Hof nicht, sondern für ein höchstes Reichs-Gericht gehörig seye, Wetzlar 1751.- Abwiegung der Gründe ... : dass man den Reformirten eine Kirche in der Stadt Franckfurth erlauben solle ... ; ohnlängst mit Anmerckungen eines Ohnpartheyischen zerstümmelt ... und wieder ergäntztet, auch mit Gegen-Anmerckungen und einer neuen Vorrede versehen von einem Franckfurter Patrioten, o.O. 1751.
Laufzeit/Datum (detailliert):1751
 

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