Z 163 Amt Latdorf, 1879-1922 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 163
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Amt Latdorf
Laufzeit/Datum (detailliert):1879-1922
Findbuch (PDF):siehe unten unter »Dateien«
Laufmeter:0.40
Findhilfsmittel:Findbuch 2001 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeinde-verfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte.
1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung.
Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes.
1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen.
Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert.
Die Gemeinde Latdorf gliederte sich administrativ und jurisdiktionell bis 1850 zum Justizamt Nienburg und gehörte bis zur Vereini-gung Gesamtanhalts 1863 zu Anhalt-Köthen. Das Justizamt umfasste die Stadt Nienburg und die Orte Grimschleben, Gerbitz, Pobzig, Latdorf, Wedlitz, Wispitz, Weddegast, Borgesdorf, Neunfinger, Crüchern, Kleinpaschleben, Wohlsdorf, Biendorf, Mölz, Plömnitz und Preußlitz. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Dessau-Köthen kamen die Orte zum Kreis Köthen, wo sie größtenteils zur Kreisgerichtskommission Nienburg zählten. 1869 ging das Gebiet der Kreisgerichtskommission Nienburg an den Kreis Bernburg über. Bei der Bildung der Ämter wurden die Gemeinde Latdorf mit der Klosterinsel, Dröbel, Neunfinger und die Domäne Weddegast zum Amt Latdorf vereinigt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Latdorf zum Kreis Bernburg, Bezirk Halle.
Bestandsinformationen:Der Bestand des Amtes Latdorf gelangte 1970 vom Rat des Kreises Bernburg über das Staatsarchiv Magdeburg an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Er umfasst nur fünf Akteneinheiten, durchgängig Akten der Baupolizei.
 

Files

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  • Z_163--Findbuch.pdf
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=194036
 
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