Z 274 Landeswaisenfondsverwaltung, 1831-1925 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 274
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Landeswaisenfondsverwaltung
Laufzeit/Datum (detailliert):(1831 - 1833) 1873 - 1925
Laufmeter:0.40
Findhilfsmittel:Findbuch 1996 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Der Landeswaisenfonds entstand 1873 durch die Vereinigung der Waisenanstalten bzw. Waisenkassen von Dessau, Zerbst, Köthen und Bernburg (Gesetz vom 1. Febr. 1873, Anhaltische Gesetzsammlung Nr. 310). Der Fonds hatte die Rechte einer juristischen Person. Er diente zur Unterstützung hilfsbedürftiger Waisen des Landes ohne Beachtung der Konfession. Verwaltet und vertreten wurde er vom geschäftsführenden Kollegium der Landarmendirektion, das sich ursprünglich aus 3 Mitgliedern der Regierung zusammensetzen sollte. Eines der beiden nichtvorsitzenden Regierungsmitglieder wurde jedoch durch ein Mitglied des herzoglichen Konsistoriums ersetzt. Das so zusammengesetzte Gremium trug den Namen "Landeswaisenfondsverwaltung".
Auf Kreisebene setzten 5 Kreiskommissionen für Waisenpflege die Beschlüsse der Landeswaisenfondsverwaltung bzgl. der Verwendung der für die einzelnen Kreise bestimmten Unterstützungsgelder um. Die Kreiskommissionen bestanden aus dem jeweiligen Kreisdirektor, dem Superintendenten der Kreisstadt und einem von der Kreisvertetung zu wählenden Mitglied.
1926 wurde der Landeswaisenfonds aufgelöst, sein Vermögen ging an den Staat über, der die Erträge daraus dem Landesfürsorgeverband überweisen sollte (Gesetz vom 20. Dez. 1926, Gesetzsammlung für Anhalt 18/1926 Nr. 1893).
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=194017
 
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