Z 30 Separationsvermittlungskommission Harzgerode, 1837-1839 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 30
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Separationsvermittlungskommission Harzgerode
Laufzeit/Datum (detailliert):1837 - 1839
Laufmeter:0.10
Findhilfsmittel:Findbuch 2001 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Nach dem Vorbild Preußens begann 1829 auch in Anhalt die Reform des agrarwirtschaftlichen Sektors. Durch die Separationen und Ablösungen wurden die feudalwirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse beseitigt und Strukturen für eine moderne Landwirtschaft geschaffen.

Am 2. Mai 1829 erfolgte in Anhalt-Bernburg im Amt Coswig die Bildung einer Lokalkommission, die eine Reihe kleinerer Gemeinheitsteilungen und Lastenablösungen durchführte. Da die Zahl der Anträge stetig anstieg und sich der zunächst lokale Charakter der Separations- und Ablösungsbedürfnisse auf andere Landesteile ausdehnte, wurde die Lokalkommission Coswig bereits am 29.3.1831 wieder aufgelöst und ihre Geschäfte der Landesregierung Bernburg übertragen.

Das als Rechtsgrundlage noch zu erarbeitende Separationsgesetz führte am 11.10.1837 zur Einsetzung einer Separationsgesetzentwurfskommission, der 3 Separationsvermittlungskommissionen unterstellt waren.
1. für das obere Herzogtum, bestehend aus den Ämtern Ballenstedt, Hoym, Gernrode,
Harzgerode und Güntersberge,
2. für das untere Herzogtum, bestehend aus der Stadt und dem Amt Bernburg, dem Amt
Plötzkau, dem Amt Mühlingen und den Gerichtsbezirken Hohenerxleben und Rath-
mannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau,
3. für das Amt und die Gerichte an der Elbe, bestehend aus dem Amt Coswig und dem
Gericht Klieken.
Die Kommissionen bestanden aus einem juristischen oder sonst geschäftskundigen Kom-
missar, aus einem oder mehreren Landrichtern der Ämter, aus einem oder mehreren
der Landwirtschaft kundigen Ökonomen.

Mit dem Erlass des Hutungs-, Ablösungs- und Separationsgesetzes für das Herzogtum Anhalt-Bernburg am 23.12.1839 waren die nächsten Änderungen bei der Behördenstruktur verbunden. Der Auflösung der Separationsvermittlungskommissionen 1839/40 folgte auf Befehl des Herzogs vom 14.3.1840 die Konstituierung der Generalkommission Bernburg.
Die Durchführung der Separationen und Ablösungen vor Ort wurden nunmehr von den Spezialkommissionen und ihren Kommissaren durchgeführt.
Bestandsinformationen:Akten der Separationsbehörden wurden erst in den 20/30er Jahren des 20. Jahrhunderts durch die Anhaltische Regierung, Abteilung des Innern und die Anhaltische Finanzdirektion an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst, teilweise erst nach 1947 aus der Katasterverwaltung an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben. Aus diesen Abgaben wurden Provenienzbestände formiert.

Der vorliegende Bestand wurde im Jahr 2001 erschlossen. Die Retrokonversion des dabei erstellten Findbuchs "Bernburger Kommissionen und Inspektionen" erfolgte im Jahr 2009.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Z 18 Abteilung Bernburg, 1316-1901 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188259
 
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