B 27a, Nr. 148 Den Hanf- und Leinewebern zugestandene Steuerfreiheit der fabrizierten Waren und die ihnen deswegen vorgeschriebene obrigkeitliche Bescheinigung bei Beziehung auswärtiger Märkte und die zwischen dem Kanonmaire Doodorf und dem Steuerkontrolleur Hinke zu Quedlinburg entstandene Geschä[Location: Magdeburg]

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Identifikation

Signatur:B 27a, Nr. 148

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Den Hanf- und Leinewebern zugestandene Steuerfreiheit der fabrizierten Waren und die ihnen deswegen vorgeschriebene obrigkeitliche Bescheinigung bei Beziehung auswärtiger Märkte und die zwischen dem Kanonmaire Doodorf und dem Steuerkontrolleur Hinke zu Quedlinburg entstandene Geschäftsdifferenz
Laufzeit/Datum (detailliert):(Juli) Aug. - Sept. 1809
 

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